Die an diesem Konkordat beteiligten, dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) angehörenden evangelisch-reformierten Landeskirchen (Konkordatskirchen) bekräftigen mit dieser Vereinbarung ihr Bestreben,
- eine gleichwertige Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer in den schweizerischen evangelischen Kirchen zu fördern,
- ein den Bedürfnissen entsprechendes Angebot für die kirchliche Ausbildung sicherzustellen,
- die Voraussetzungen für die Zulassung in den Kirchendienst einheitlich zu regeln,
- die Grundlagen für eine die Amtseinführung begleitende Weiterbildung in den ersten Amtsjahren zu schaffen.