Zur Abreichung der Beyträge an den Gehalt des Bischofs, sowie an die übrigen, gemeinsam zu bestreitenden Umkosten der Diozes soll für die kontrahierenden Stände als Scala ihre katholische Bevölkerung, welche dem Bisthums-Sprengel einverleibt ist, dienen, und dafür bis zu einer förmlichen Ausmittlung derselben nachstehendes Verhältniss angenommen seyn, als:
In dem, auf die Ausführung der neuen Diozesan-Einrichtung nachfolgenden, nächsten Frühjahre soll eine förmliche Aufzählung der sämmtlichen, in der Diozes begriffenen, katholischen Einwohner, ohne Unterschied auf Heimathrechtigkeit und Rücksicht auf Alter, auf Anordnung der Regierungen, Statt haben.
Diese Aufzählung wird je von zwanzig zu zwanzig Jahren zu dem nemlichen Zeitpunkt auf gleiche Weise erneuert.
Die Regierungen überreichen das Resultat dieser Aufzählungen nach Pfarreyen oder Gemeinden abgetheilt, und mit ihrer Anerkennung und Beglaubigung förmlich bekleidet, zu Handen des Diozesan-Verbandes.