Für die Gebühren der Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung gilt die Vereinbarung über die Honorarordnung 33 (HO33) zwischen der Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) und der Marktkommission der Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS), Ausgabe 2018, mit den basellandschaftlichen Ergänzungen in § 2. *
Die HO33 gilt für die Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung vorwiegend im AV93-Standard. *
Sie kann auf dem Amt für Geoinformation eingesehen oder bezogen werden. *