Diese Verordnung bezweckt die Sicherstellung einer nachhaltigen und geordneten Erhebung, Nachführung, Speicherung und Nutzung von Geobasisdaten. Sie fördert deren Mehrfachnutzung.
Sie gewährleistet der kantonalen Verwaltung, den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie den Privaten einen einfachen und raschen Zugang zu den Geobasisdaten und Geoinformationen über das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft.
Sie schafft die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.