Gesuche um Bewilligung zur Ausübung des Notariatsberufs sind beim Aktuariat der Notariatskommission zuhanden des Regierungsrats einzureichen.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- aktuelles Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde;
- aktueller Auszug aus dem Strafregister;
- aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister der Wohnsitzgemeinde;
- Bestätigung der Gemeinde betreffend Geschäftsdomizil;
- Unterlagen über die eigenen Büroräumlichkeiten mit selbstständiger Infrastruktur;
- beglaubigte Kopie des basellandschaftlichen Fähigkeitsausweises;
- Nachweis über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung;
- Vorlage der im Beruf verwendeten Unterschrift;
- Personalangaben für den Amtsstempel und gegebenenfalls das Amtssiegel.
Gegen eine Notarin oder einen Notar darf kein Verlustsschein bestehen, und es darf keine strafrechtliche Verurteilung vorliegen wegen Handlungen, die mit der Ausübung des Notariatsberufs nicht zu vereinbaren sind, es sei denn, diese Verurteilung erscheine nicht mehr im Strafregisterauszug für Privatpersonen.