Die Aufwandgebühr ist das Entgelt für die öffentliche Beurkundung einschliesslich deren Vor- und Nachbearbeitung sowie für alle damit zusammenhängenden Beratungen, Abklärungen, Anmeldungen, Zusatz- und Nebenbelege (Statuten, Fusionsverträge, Sacheinlageverträge usw.), Bescheinigungen, Aufbereitungen von Publikationen und andere Zusatztätigkeiten für die Kundschaft.
Bei Grundbuchgeschäften wird die Abwicklung des Geldverkehrs (Bezug und Auszahlung von Darlehenskapitalien und Kaufpreisen, Sicherstellung von Steuer- und Gebührenbeträgen, Abrechnungen etc.) separat berechnet.