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223.11

Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen

(Mietverordnung)

Vom 12.12.1995 (Stand 01.01.2011)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Art. 1

Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ist organisatorisch der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt.

Die Schlichtungsstelle besteht aus der Kommission und dem Sekretariat.

Art. 2

Die Aufrechterhaltung des Betriebes der Schlichtungsstelle ist mit einer Stellvertretung sicherzustellen. Bei Bedarf werden ad hoc zusätzliche Stellvertretungen ernannt. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bestimmt für den Leiter oder die Leiterin der Schlichtungsstelle die Stellvertretung.

Art. 2bis *

Für die Ersetzung von Kommissionsmitgliedern bei Ausstand gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes[1].

Art. 3

Die Schlichtungsstelle genehmigt die in Artikel 261l, 269d und 298 OR[2] genannten Formulare.

Die Schlichtungsstelle und die Einwohnergemeinden geben diese Formulare ab.

Für den Bezug von 10 oder mehr Formularen ist eine Gebühr von Fr. –.50 pro Exemplar zu entrichten.

Art. 3bis *

Die Schlichtungsstelle vollzieht das Bundesgesetz sowie die Verordnung über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung.

Art. 4

Die Schlichtungsstelle erstattet dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) halbjährlich Bericht.

Art. 5

Die Schlichtungsstelle veröffentlicht periodisch die Zusammensetzung und die Zuständigkeit der Schlichtungskommission.

Art. 6

Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1996 in Kraft.

Egress

GS 32.348

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
12.12.1995 02.01.1996 Erlass Erstfassung GS 32.348
16.04.1996 01.06.1996 § 3bis eingefügt GS 32.448
07.12.2010 01.01.2011 § 2bis eingefügt GS 37.290

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 12.12.1995 02.01.1996 Erstfassung GS 32.348
§ 2bis 07.12.2010 01.01.2011 eingefügt GS 37.290
§ 3bis 16.04.1996 01.06.1996 eingefügt GS 32.448