Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhalten die berechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden einen Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter im Rahmen von Artikel 8a Absätze 3 und 4 SchKG.
Die Suche erfolgt nach Vorname und Name der Schuldnerschaft.
Dieser Online-Zugriff umfasst die folgenden Angaben ohne zeitliche Einschränkung:
- Betreibungen: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Forderung, Ergebnis, Restanz und Verlust sowie Status des Betreibungsverfahrens;
- Verlustscheine: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Art des Verlustscheins, Verlustscheinsbetrag, Grund und Datum der Löschung des Verlustscheins;
- Konkurse: Die öffentlich publizierten Verfahrensschritte wie Datum Konkurseröffnung, Datum Konkursschluss usw. sowie die Konkursverlustschein-Summe.