Der Regierungsrat setzt zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt eine gemeinsame Kommission ein, welche die Umsetzung und Anwendung des OHG begleitet und überwacht. *
In die gemeinsame Kommission wählt der Regierungsrat 3 Vertreterinnen und Vertreter fachspezifischer Organisationen sowie Fachleute im Bereich der Opferhilfe im Besonderen und auf psychosozialem und juristischem Gebiet im Allgemeinen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen weiblichen Geschlechts sein. *
Den Vorsitz der Kommission hat zweijährlich abwechselnd einer der beiden Kantone inne. Im übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.