Die Bewährungshilfe Basel-Landschaft hat folgende Aufgaben:
- Durchführung von Bewährungshilfe nach Art. 95ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)[2];
- durchgehende Betreuung von Personen im Freiheitsentzug und in der Probezeit gemäss Art. 96 StGB;
- auf Wunsch der betroffenen Person und nach Ermessen der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers kann eine Betreuung auf freiwilliger Basis durch- oder nach einem gesetzlichen Mandat weitergeführt werden;
- Sozialberatung für die von basellandschaftlichen Behörden oder in basellandschaftlichen Gefängnissen inhaftierten Personen;
- Aufträge der Verfahrensleitung bei Ersatzmassnahmen gemäss Art. 237 der Schweizerischen Strafprozessordnung[3].