Der Begleitausschuss steht der Finanzkontrolle als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle zu wahren, und schlägt die entsprechenden organisatorischen Massnahmen vor.
Der Begleitausschuss beschäftigt sich insbesondere mit organisatorischen Fragen rund um die Finanzkontrolle. Dabei befasst er sich auch mit der Ressourcensituation der Finanzkontrolle und dem Anteil, den besondere Prüfungsaufträge ausserhalb des Prüfungsprogramms einnehmen. Weiter nimmt er Kenntnis von den Berichten der Peer Reviewers.
Die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Begleitausschusses führen mit der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Finanzkontrolle jährlich ein Führungsgespräch. Sie informieren den Begleitausschuss über die Ergebnisse des Gesprächs. Das Gespräch wird schriftlich dokumentiert, und die entsprechenden Unterlagen werden im Sekretariat des Begleitausschusses abgelegt.