Die für die Wehrpflichtersatzabgabe zuständige kantonale Behörde ist das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) (im Folgenden: Wehrpflichtersatzverwaltung). *
Sie ist zuständig für:
- den Erlass von Veranlagungsverfügungen;
- die Behandlung von Einsprachen;
- den Bezug und die Stundung der Ersatzabgabe;
- den Erlass der Ersatzabgabe;
- den Erlass von Strafverfügungen;
- sämtliche Massnahmen und Verfügungen, die das Bundesrecht dem Kanton überträgt und für die nachfolgend keine andere Behörde als zuständig erklärt wird.