Als kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer amtet die kantonale Steuerverwaltung.
Der kantonalen Steuerverwaltung kommen insbesondere zu:
- die Leitung und Überwachung des Vollzugs der direkten Bundessteuer;
- der Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung und mit den Verwaltungen für die direkte Bundessteuer anderer Kantone;
- die Erhebung von Beschwerden gegen Entscheide des kantonalen Steuergerichts sowie des Kantonsgerichts.