Der Kanton erhebt eine Motorfahrzeugsteuer für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im Kanton ihren Standort haben und nach Bundesrecht mit Fahrzeug- beziehungsweise Anhängerausweis versehen sein müssen.
Der Kanton erhebt Aufwandgebühren für:
- die Fahrzeugzulassungen, die Führerzulassungen, Kanzleitätigkeiten und den Erlass von Verfügungen;
- Motorfahrräder und Motorhandwagen;
- den Vollzug der bundesrechtlichen Bestimmungen über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern.
Die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel erhebt Gebühren für die amtliche Motorfahrzeugprüfung und die amtliche Führerprüfung.