Dieses Reglement regelt die freiwilligen Zusatzversicherungen für:
- die Gebäude gegen Wasserschäden;
- die weiteren baulichen Objekte gegen Wasserschäden;
- die weiteren baulichen Objekte gegen Feuer- und Elementarschäden.
Die weiteren Aspekte der freiwilligen Zusatzversicherungen regelt der Verwaltungsrat der BGV separat in allgemeinen Versicherungsbedingungen. Vorbehalten bleibt § 5.