Der Kanton Basel-Landschaft, nachstehend «Kanton» genannt, erteilt der Schweizer Salinen AG, nachstehend «Saline» genannt, mit Sitz in Pratteln, das Recht, die Salzlager der auf beiliegendem Kartenausschnitt eingefärbten Gebiete der Gemeinden Arisdorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Liestal, Münchenstein, Muttenz und Pratteln auszubeuten. *
Das Ausbeutungsrecht ist ein alleiniges und ausschliessliches. Es ist demnach während der ganzen Dauer dieser Konzession jedermann und auch dem Kanton untersagt, im Kanton Basel-Landschaft Steinsalzlager oder Sole (NaCl) zu erforschen oder zu erschliessen.
Vorbehalten bleibt das Recht des Kantons, im Konzessionsgebiet Erkundungen zu Rohstoffen und (hydro)geologische Abklärungen durchzuführen. Er spricht sich bei Bohrungen ins Salzlager mit der Saline ab. *
Falls sich während der Dauer dieser Konzession wesentliche Rahmenbedingungen ändern, können die Vertragspartner die Konzession durch Zusatzverträge den neuen Gegebenheiten anpassen. Zusatzverträge werden befristet oder unbefristet abgeschlossen und durch das Erlöschen der vorliegenden Konzession ausser Kraft gesetzt. *