Für die Erteilung von Betriebsbewilligungen bei Abfallanlagen gemäss § 27 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft vom 27. Februar 1991 [3] gelten folgende Gebühren:
- für kleine, technisch einfache Anlagen mit wenigen Abfallkategorien: 800 Fr.
- für mittelgrosse, technisch durchschnittlich ausgestattete Anlagen mit mehreren Abfallkategorien: 1200 Fr.
- für grosse oder technisch komplexe Abfallanlagen mit umfangreichem Materialkatalog sowie für Anlagen mit neuen Technologien: 1800 Fr.
Für die Erteilung der Errichtungsbewilligung bei Deponien gemäss Artikel 21 der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990[4]: 2500 Fr.