Für Bewilligungen der Bau- und Umweltschutzdirektion für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung von Kantonsstrassen werden folgende Gebühren erhoben:
- für ein Gerüst oder eine Bauplatzinstallation eine Grundgebühr: 180 Fr.
- und eine Gebühr pro beanspruchte Fläche:
- Für eine provisorische Kabelüberquerung eine Grundgebühr: 120 Fr.
- und eine Gebühr pro Woche: 10 Fr.
Bei grossem Vewaltungsaufwand oder komplizierten Verhältnissen kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bis 400 Fr. erhoben werden.
Die Bearbeitungs- oder Grundgebühr gemäss Absatz 1 ist auch zu entrichten, wenn das Gesuch abgewiesen oder zurückgezogen wird.
Für weitere Bewilligungen der Bau- und Umweltschutzdirektion für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung von Kantonsstrassen werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Verwaltungsaufwand richten.
Die Sicherheitsdirektion kann bei Veranstaltungen für das Abstellen von Fahrzeugen auf vorübergehend hiefür reservierten Flächen von Kantonsstrassen eine Gebühr verlagen. Diese beträgt entsprechend der Dauer der Beanspruchung 5 bis 15 Fr. pro Fahrzeug.