Kanton und Gemeinden planen, erstellen und unterhalten im Rahmen der übergeordneten Raumplanung und unter Berücksichtigung des Umwelt- und des Landschaftsschutzes das öffentliche Strassennetz mit dem Ziel:
- den motorisierten Strassenverkehr soweit als möglich auf Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen zu konzentrieren, um die Wohngebiete bestmöglich von Immissionen dieses Verkehrs zu entlasten; die dadurch gewonnenen Freiräume sind zur besseren Gestaltung des Strassenraumes für die Belange der Fussgänger, der Velo- und Mofafahrer, der öffentlichen Verkehrsmittel und der privaten Erschliessung zu nutzen; Freiräume ausserorts sind wenn möglich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen;
- im Interesse der Verkehrssicherheit den langsamen und den nichtmotorisierten Verkehr vom schnellen motorisierten Verkehr zu entflechten;
- verkehrsberuhigte Zonen insbesondere innerhalb der Wohngebiete zu schaffen.