Die Kosten des Kantons für die Wasserbeschaffung und Sicherstellung der Wasserversorgung müssen langfristig durch die Grundwassernutzungsgebühren gedeckt werden.
Zu den Kosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die:
- Beschaffung der Grundlagen für die Grundwasserbewirtschaftung und die Planung der regionalen Wasserversorgung, wie hydrogeologische Abklärungen, Grundwasserprospektion und -überwachung, technische und wirtschaftliche Untersuchungen, Wasserstatistik, Verbrauchsprognosen;
- Erarbeitung der Generellen Wasserversorgungsplanung;
- Aufsicht und Beratung der öffentlichen und privaten Wasserversorgungen;
- Koordination der öffentlichen und privaten Wasserversorgungsmassnahmen sowie der Trinkwasserversorgung in Notlagen.