Das vorliegende generelle Projekt (erste Etappe) für die Fortleitung von Trinkwasser aus der Hard nach den basellandschaftlichen Gemeinden, das
- eine Zuleitung von Wasser der Hardwasser AG in die Netze des Birs- und Birsigtales einerseits und in diejenigen des Ergolztales und weitere Täler des Oberbaselbietes anderseits,
- in erster Dringlichkeit die Erstellung einer ersten Druckzone mit Reservoiren auf dem Bruderholz und bei Pratteln (Kästeli) und dann weitere Druckzonen im Birs- und Ergolztal vorsieht,
wird genehmigt und gestützt auf das Gesetz vom 4. Juli 1955 über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden und die Beteiligung des Kantons an der Hardwasser AG für die betreffenden Gemeinden verbindlich erklärt.