Dieses Gesetz regelt die Beitragsleistung des Kantons im Zusammenhang mit den Fahrdiensten für mobilitätseingeschränkte Personen im Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz TNW.
Ersatzlösungen nach dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2002[3] sind von diesem Gesetz nicht umfasst.