Der Leitungskataster (LK) ist ein Geobasisdatensatz nach kantonalem Recht.
Er gibt Auskunft über bestehende Leitungen, Objekte und ihre Attribute.
489.11
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 26 Absatz 6 des Strassengesetzes vom 24. März 1986[1], beschliesst:
Der Leitungskataster (LK) ist ein Geobasisdatensatz nach kantonalem Recht.
Er gibt Auskunft über bestehende Leitungen, Objekte und ihre Attribute.
Der Leitungskataster umfasst die Leitungen, einschliesslich der dazugehörenden ober- und unterirdischen baulichen Objekte über das ganze Gemeindegebiet.
Die Aufsicht über den Leitungskataster obliegt dem Amt für Geoinformation.
Die Aufsicht umfasst insbesondere:
Das Amt für Geoinformation stellt Werkzeuge zur Qualitätsprüfung kostenlos zur Verfügung.
Es stellt bei der Erarbeitung von administrativen und technischen Vorschriften die Mitwirkung der GIS-Koordinationsgruppe Gemeinden - Kanton und der Werkeigentümer auf geeignete Weise sicher.
Die Gemeinde ist zuständig für die Anlage und Nachführung des Leitungskatasters.
Sie bestimmt eine Datenverwaltungsstelle und orientiert darüber das Amt für Geoinformation und die Werkeigentümer.
Die Werkeigentümer sind verpflichtet bei der Anlegung und Nachführung des Leitungskatasters mitzuwirken.
Die Werkeigentümer sind für die Erhebung, Nachführung und Verwaltung der Geobasisdaten Leitungskataster ihres Werkes verantwortlich. Die Erhebung der erdverlegten Leitungen und Objekte hat am offenen Graben zu erfolgen.
Sie transferieren die aktualisierten und qualitätsgeprüften Geobasisdaten Leitungskataster ihres Werkes in INTERLIS an die Datenverwaltungsstelle.
Der Transfer erfolgt mindestens jeweils per Quartalsende.
Die Aufgaben der Datenverwaltungsstelle umfassen insbesondere:
Die Daten der amtlichen Vermessung bilden die Georeferenzdaten des Leitungskatasters.
Die Daten des Leitungskatasters werden in digitaler Form als Geobasisdaten nach kantonalem Recht geführt.
Der Objektkatalog Leitungskataster (Objektkatalog LKBL) in seiner jeweils gültigen Fassung legt Inhalt und Struktur der Geobasisdaten Leitungskataster verbindlich fest.
Das Geodatenmodell Leitungskataster (Geodatenmodell LKBL) in seiner jeweils gültigen Fassung beschreibt den Inhalt gemäss Objektkatalog und die Datenstruktur in der normierten Datenbeschreibungssprache INTERLIS.
Das Darstellungsmodell Leitungskataster (Darstellungsmodell LKBL) in seiner jeweils gültigen Fassung legt Detaillierungsgrad, Signaturen und Legenden fest.
Der Objektkatalog LKBL umfasst folgende Medien:
Bereits erfasste und neue Hausanschlüsse sind Bestandteil des Leitungskatasters.
Der Bezug der Georeferenzdaten aus der amtlichen Vermessung erfolgt über die GIS-Fachstelle zu Lasten des Kantons.
Die Erhebung, Nachführung und Verwaltung der Geobasisdaten Leitungskataster des Werkes und deren Transfer zur Datenverwaltungsstelle gehen zu Lasten des jeweiligen Werkeigentümers.
Die Kosten für die Aufgaben der Datenverwaltungsstelle gemäss § 6 gehen zu Lasten der Gemeinde.
Fallen Änderungen des Objektkataloges LKBL, des Geodatenmodells LKBL und des Darstellungsmodells LKBL an, so gehen die Kosten für die Federführung und die Koordination zu Lasten des Kantons. Die Kosten für die paritätische Mitwirkung der Gemeinden und Werkeigentümer geht zu deren Lasten.
Die Kosten für Anpassungen an den Daten der Werkeigentümer gehen zu deren Lasten.
Der Datenaustausch zwischen den innerhalb einer Gemeinde am Leitungskataster beteiligten Werkeigentümern, der Datenverwaltungsstelle und der GIS-Fachstelle ist kostenlos. Darunter fallen der Datentransfer und die Nutzung entsprechender Geodienste.
Der Datentransfer erfolgt in INTERLIS.
Die Geobasisdaten Leitungskataster sind nur beschränkt öffentlich zugänglich (Zugangsberechtigungsstufe B, gemäss Geoinformationsverordnung, GeoVO[2]).
Der Zugang wird gewährt:
Die Datenverwaltungsstelle stellt den Zugang zu den Geobasisdaten Leitungskataster über einen Darstellungsdienst sicher.
Die GIS-Fachstelle stellt den Zugang zu den Geobasisdaten Leitungskataster über einen Darstellungsdienst und über einen Downloaddienst sicher.
Die Datenabgabe erfolgt durch die Datenverwaltungsstelle oder die GIS-Fachstelle.
Die Daten müssen mindestens in INTERLIS und im DXF-Format verfügbar sein.
Bei der Abgabe der Geobasisdaten Leitungskataster und daraus abgeleiteter Produkte ist der Empfänger insbesondere zu informieren über:
Das Urheberrecht der Geobasisdaten Leitungskataster des Werkes liegt beim jeweiligen Werkeigentümer.
Gemeinden, welche noch über keinen vertraglich geregelten Leitungskataster gemäss Verordnung vom 27. April 1993[4] über den Leitungskataster verfügen, haben diesen bis zum 31. Dezember 2016 anzulegen.
Bestehende Verträge über die Anlage oder Nachführung des Leitungskatasters sind spätestens auf den 31. Dezember 2013 von der Gemeinde zu kündigen.
Die Anpassung des bestehenden Leitungskatasters an die neuen Vorschriften muss bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein.
Das Amt für Geoinformation koordiniert die organisatorische Umstellung mit der Gemeinde und den Werkeigentümern.
Die Verordnung vom 27. April 1993[5] über den Leitungskataster wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 27.04.2010 | 01.07.2010 | Erlass | Erstfassung | GS 37.0078 |
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 27.04.2010 | 01.07.2010 | Erstfassung | GS 37.0078 |