Der Kanton kann Förderbeiträge nach kantonalem Energierecht an folgende Fördergegenstände ausrichten:
- Projekte zur energetischen Sanierung bestehender Bauten;
- besonders energiesparende Neubauten;
- Ersatz fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch ein auf erneuerbaren Energien basierendes Heizsystem;
- Projekte zur Nutzung von Abwärme wie z. B. aus ungereinigtem oder gereinigtem Abwasser;
- für grössere Vorhaben mit hoher Energieeffizienz oder wenn die genutzte erneuerbare Energie hoch ist und die Realisierung ohne staatlichen Beitrag kaum möglich wäre;
- Vorhaben, die der Erprobung und Beurteilung von Energietechniken und der Erfassung und Auswertung von Daten dienen (Wirkungskontrolle, Analysen, Feldversuche und dergleichen);
- Projekte und Massnahmen, welche die erfolgreiche Umsetzung dieser Verordnung unterstützen wie z. B. Informationsmassnahmen und Energieanalysen;
- solarthermische Anlagen zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser oder zur Regeneration von Erdwärmesonden;
- 1:1-Ersatz nicht subventionierter Wärmepumpen, die zwischen 1976 und 2005 installiert wurden;
- Kombination einer energetischen Sanierung von Dach- und/oder Fassadenflächen gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage;
- Basis-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in bestehenden Mehrparteiengebäuden.
Der Kanton kann Förderbeiträge nach dem Impulsprogramm des Bundes gemäss Art. 50a EnG[3] an folgende Fördergegenstände ausrichten: *
- Ersatz fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien;
- Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz.
Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) erlässt für Fördergegenstände nach Abs. 1 einzuhaltende Bedingungen und Auflagen, die auf dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) aufbauen. *
Für den Erhalt von Förderbeiträgen aus dem Impulsprogramm des Bundes sind die Anforderungen gemäss Art. 54a EnV[4] einzuhalten. *
Für energetische Massnahmen des Kantons im Rahmen des Verwaltungsvermögens werden keine Förderbeiträge ausgerichtet.
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