Der Kanton leistet an die Bau-, Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungskosten der Schiffahrtsanlagen gemäss Artikel 15 der durch die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Land Baden gewährten Verleihungsurkunde nachfolgende Beiträge:
- an die Baukosten 3,048 Millionen Franken, d.h. 40% des der öffentlichen Hand zufallenden budgetierten Kostenbeitrages von total 7,62 Millionen Franken;
- an Betrieb, Unterhalt und Erneuerung jährlich 58 000 Fr., d.h. 40% der jährlich der öffentlichen Hand zufallenden Pauschalzahlung an das Kraftwerk von total 145 000 Fr.
Die hiefür notwendigen Kredite werden bewilligt mit der Massgabe, dass der Bundesbeitrag an den Kanton Basel-Landschaft in Abzug gebracht wird.