Die Kantonsverwaltung leistet auf sämtlichen Stufen ihren Beitrag zur Standortförderung und damit zu einem prosperierenden Wirtschafts- und Lebensraum.
Mit dieser Verordnung sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Klärung und Festlegung der Verbindlichkeiten;
- hohe Sensibilisierung auf allen Stufen der kantonalen Verwaltung, dass alle Direktionen Leistungen erbringen, die zur Förderung des Standorts beitragen;
- Erwirken gegenseitiger Übereinkunft aller an der Standortförderung Beteiligten, Leistungen für einen prosperierenden Standort Basel-Landschaft zu erbringen.