Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain des Kantons Basel-Landschaft (kurz: LZE) führt im Auftrag des Kantons Solothurn in dessen Hoheitsgebiet die Massnahmen aufgrund der Verordnung vom 7. Dezember 1998[2] über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) durch.
Es gelten im Kanton Solothurn die Bestimmungen der Verordnung über den Pflanzenbau des Kantons Basel-Landschaft[3], Kapitel C. Weinbau, ohne § 7 Gemeinderebwärterin oder Gemeinderebwärter.