Der praktische Lehrgang umfasst folgende Aufgaben:
- Gesellschaftsjagden: Teilnahme oder Anwesenheit an 3 vollen Jagdtagen nach Anordnung der Jagdleiterin oder des Jagdleiters;
- Reviergänge: Teilnahme an mindestens 5 Reviergängen mit einem Mitglied der Jagdgesellschaft;
- rote Arbeit: eigenhändiger Aufbruch von 2 Stück Schalenwild und dessen Versorgung;
- Hegemassnahmen, Reviergänge und jagdliche Veranstaltungen: z.B. Wildzählung, Verblenden, Äsungsverbesserung, Wildschadenverhütung, Entfernen von Einzäunungen, Hochsitzbau, Pflege und Schutz von Hecken, Wildfütterung, Anlegen von Salzlecken, jagdliche Fortbildungskurse während 36 Stunden, pro Tätigkeit werden höchstens 12 Stunden angerechnet;
- Jagdhunde- oder Schweisshundeseminar: Teilnahme an oder Anwesenheit bei mindestens 1 Seminar (halber Tag);
- Anschussseminar: Teilnahme an einem Anschussseminar (halber Tag);
- Jagdwaffenhandhabung, Sicherheitsbestimmungen und Schätzen von Distanzen, Verhalten im Gelände, praktisches Üben der Waffenmanipulation hinsichtlich Laden, Entladen, Sichern, Entsichern, Tragen und Transportieren der Waffe: Teilnahme an einem ganztägigen Seminar;
- praktische Schiessseminare: Teilnahme an 3 zwei- bis dreistündigen Schiessseminaren;
- Wildbrethygiene und Wildtierkrankheiten: Teilnahme an 1 ganztägigen Seminar;
- forstliche und ornithologische Exkursionen: Teilnahme an mindestens je 1 Exkursion.
Die Tätigkeiten nach Bst. a–d sind bei einer Jagdgesellschaft im Kanton zu absolvieren.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann die Fachstelle bewilligen, dass diese Tätigkeiten bei einer ausserkantonalen Jagdgesellschaft absolviert werden können.
Die Seminare nach den Bst. e–h müssen beim kantonalen Jagdverband (JagdBaselland) absolviert werden, der diese Seminare mindestens einmal pro Jahr anbietet. Die Fachstelle kann ausnahmsweise den Seminarbesuch bei anderen Jagdorganisationen bewilligen, wenn diese inhaltlich den Anforderungen entsprechen. *
Die Zulassung zu den Schiessseminaren nach Bst. h kann erst erfolgen, wenn das Seminar nach Bst. g absolviert und die fehlerfreie Waffenhandhabung von der Kursleitung bestätigt worden ist. *
Die forstliche Exkursion wird vom Amt für Wald beider Basel organisiert. Die ornithologische Exkursion kann auch von Jagdschulen oder von ornithologischen Organisationen durchgeführt werden. *
Das Seminar über Wildbrethygiene und Wildtierkrankheiten wird von den Fachstellen für Jagd und für Veterinärwesen organisiert. *
Die Tätigkeiten gemäss Abs. 1 sind in einem von der Fachstelle abgegebenen Lehrgangsausweisheft einzutragen und von der Jagdgesellschaft oder der Kursleitung zu bestätigen.
Eintragungen mit Bleistift und Eintragungen älter als 3 Jahre, vom Datum der Einreichung an gerechnet, werden nicht anerkannt.