Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren[1] Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.