Lexipedia

523.13

Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf

Vom 16.02.1960 (Stand 16.02.1960)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 29. Januar 1960 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Februar 1960, beschliesst:

Art. 1

Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren[1] Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.

In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.

Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).

Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Egress

GS 21.624

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.02.1960 16.02.1960 Erlass Erstfassung GS 21.624

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 16.02.1960 16.02.1960 Erstfassung GS 21.624