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523.14

Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Vogelschutzreservates in der Gemeinde Muttenz

Vom 01.03.1960 (Stand 01.03.1960)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Art. 1

Dem Gesuch des Gemeinderates von Muttenz vom 22. Februar 1960 wird entsprochen und das auf dem von der Gemeinde beigebrachten Plan 1 : 200 eingezeichnete Gebiet «In den Weiden» an der Birs in Muttenz (auf Plan grün umrandet), umfassend rund vier Hektaren 38 Aren, als Vogelschutzreservat erklärt.

In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.

Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Reservat Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen.

Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Egress

GS 21.625

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
01.03.1960 01.03.1960 Erlass Erstfassung GS 21.625

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 01.03.1960 01.03.1960 Erstfassung GS 21.625