Die Bewilligung wird erteilt, wenn nebst den Anforderungen der Bundesgesetzgebung über Geldspiele folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Der Wetteinsatz beträgt höchstens CHF 10.–. Vom Gesamtbetrag des Wetteinsatzes sind 70 % an die Wettenden zu verteilen.
- Der Reinertrag ist für die Deckung der Unkosten der Veranstaltung und ein allfälliger Überschuss zur Förderung der betreffenden Sportart zu verwenden.
Die Bewilligung wird auch erteilt, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter den Reinertrag aus dem Totalisator einem bestimmten gemeinnützigen Zweck zuführt.