Ab dem 16. Altersjahr besteht unter Vorbehalt besonderer Anordnungen der Medienkommission freier Zutritt zu den öffentlichen Filmvorführungen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Filmvorführungen besuchen, für die die Medienkommission ein tieferes Zutrittsalter festgesetzt hat.
Die Medienkommission erklärt nur Filme für Personen unter 16 Jahren zugänglich, die für die betreffende Altersstufe geeignet sind. Nicht geeignet sind Filme, welche die geistig-seelische Entwicklung oder das soziale Verhalten von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können.
Die Medienkommission kann in Abweichung zu Absatz 1 das Zutrittsalter auf 18 Jahre erhöhen, wenn die geistig-seelische Entwicklung oder das soziale Verhalten von mehr als 16 und weniger als 18 Jahre alten Personen gefährdet sind.
Im Rahmen einer öffentlichen Filmvorführung dürfen andere Filme, Filmteile oder Vorfilme usw. nur vorgeführt werden, wenn diese für die zugelassene Altersstufe ebenfalls geeignet sind.