Massgebende Dachorganisationen im Sinne von § 8 Abs. 2 des Gesetzes sind die Wirtschaftskammer Baselland und der Gewerkschaftsbund Baselland.
Die 2 bewilligungsfreien Sonntage werden in Abstimmung mit den örtlichen Gewerbe- und Industrievereinen aus 6 möglichen Daten ausgewählt.
In der Gemeinde Laufen steht neben den 6 möglichen Daten auch der 1. Mai für einen Saisonverkauf zur Auswahl. *
Der Vorschlag muss bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres schriftlich beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) eingereicht werden.