Die Gasttaxe wird von den im Kanton Basel-Landschaft gelegenen Betrieben, welche gegen Entgelt Personen beherbergen (Beherbergungsbetriebe), eingezogen und an die vom Regierungsrat mit der Verwaltung der Taxe betraute Stelle abgeliefert.
Als Beherbergungsbetriebe gelten Hotels, Pensionen und Angebote der Parahotellerie wie Bed and Breakfast, Schlafen auf dem Bauernhof, Campingplätze, Gruppenunterkünfte und Ferienwohnungen.
Die Taxe ist auf der Rechnung des Betriebs für den Gast gesondert auszuweisen.
Die Betriebe führen über sämtliche Übernachtungen wahrheitsgemäss Buch.
Die erhebungspflichtigen Betreiber melden bis zum 6. Tag jedes Monats die in ihren Betrieben erfolgten Übernachtungen des Vormonats der mit der Verwaltung der Gasttaxe beauftragten Stelle. Diese stellt ihnen Rechnung.