Folgende Veranstaltungen im Wald sind bewilligungspflichtig:
- alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Fauna und Flora,
- reitsportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen,
- radsportliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen,
- übrige Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.
Bannumgänge sind bewilligungsfrei.