Das Zeugnis gibt die während eines Schuljahres oder eines Semesters von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen wieder. Es enthält folgende Angaben:
- die Noten oder Prädikate der Leistungsbeurteilung in den Beförderungsfächern sowie in weiteren Fächern mit Leistungsbeurteilung;
- einen Hinweis auf die Beurteilung nach erweiterten bzw. reduzierten individuellen Lernzielen;
- einen Hinweis auf die Inanspruchnahme von Massnahmen der integrativen Speziellen Förderung mit individuellen Lernzielen, der separativen Speziellen Förderung und der Sonderschulung;
- den Beförderungsentscheid;
- Bestätigung des Besuchs von nichtbeurteilten Freifächern;
- einen Hinweis auf den Besuch von Unterricht zur Vermittlung heimatlicher Sprache und Kultur;
- die unentschuldigten Absenzen in Lektionen im Zeugnis der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II;
- einen Vermerk im Zeugnis bei Verkürzung der Beurteilungsperiode um mehr als 10 % der gesamten Unterrichtszeit.
Bei Inanspruchnahme von Massnahmen der separativen Speziellen Förderung, der Speziellen Förderung mit erweiterten bzw. reduzierten individuellen Lernzielen oder der Sonderschulung wird dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt. *
Leistungserhebungen nach dem Notenabschluss werden für die Leistungsbeurteilung in der folgenden Beurteilungsperiode berücksichtigt.
Die Notensetzung erfolgt in ganzen und halben Noten.
Ergibt der Durchschnitt aller Noten der Leistungsbeurteilung nach der vollen Zahl einen Wert von 1 Viertel (0,25) oder 3 Vierteln (0,75), ist dieser auf die nächst höhere Zeugnisnote aufzurunden.
Das Zeugnis wird der Schülerin oder dem Schüler spätestens am Ende der zweitletzten, im Gymnasium spätestens am Ende der letzten Woche der Beurteilungsperiode abgegeben. *
Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie das Zeugnis zur Kenntnis genommen haben. Wird die Unterschrift verweigert, lautet der Vermerk im Zeugnis «Kenntnisnahme verweigert».
Die austretende Schülerin oder der austretende Schüler erhält das Zeugnis, wenn er oder sie allen Verpflichtungen gegenüber der Schule nachgekommen ist.
Bei Austritten während der Beurteilungsperiode wird ein Zeugnis ausgestellt, wenn eine Beurteilung möglich ist. Ansonsten wird eine Bestätigung des Unterrichtsbesuchs ausgestellt. Es erfolgt kein Beförderungsentscheid.