Der Mietwert (MW) eines Gebäudes basiert auf den Kapital- und Bewirtschaftungskosten des Gebäudes und beinhaltet den Erstellungs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungs- sowie Betriebsaufwand. Er wird genähert ermittelt aus dem zugehörigen Gebäudeversicherungswert und dem Kapitalisierungssatz (KS) gemäss Absatz 2.
Der Kapitalisierungssatz (KS) setzt sich zusammen aus dem um ein Prozent geminderten Eidgenössischen Referenzzinssatz, dem Verwaltungszinssatz von 0.25%, dem Instandhaltungs- und Instandsetzungszinssatz von 2.00% und dem Betriebszinssatz von 1.80%.
Die Belegungs-Quotienten (QB) bilden sich:
- bei vollzeitlicher Nutzung: durch den Quotienten aus der Anzahl gemieteter Klassenräume und der maximalen Anzahl Klassenräume des Schulgebäudes (B / BMAX);
- bei teilzeitlicher Nutzung: durch den Quotienten der Wochenlektionen und dem Wochenlektionen-Richtwert (WL / WLRW).
Der Wochenlektionen-Richtwert (WLRW) pro Raumart entspricht:
- 34 Lektionen für Klassenraum, Halbklassenzimmer, Gruppenarbeitsräume und Mehrzweckraum;
- 34 Lektionen für Spezialunterrichtsräume wie Naturkunde, Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten und Werken, Musikzimmer und Aula;
- 40 Lektionen für Hauswirtschaftsräume;
- 40 Lektionen für Sporthallen.
Der Zustands-Quotient (QZ)des Gebäudes wird aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Zeitwertes aller massgebenden Bauteile zum Neuwert gemäss Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten gebildet (Z(m) / NW) und findet Anwendung für alle Mietverhältnisse gemäss § 2 Absatz 7 und Nutzungsarten gemäss § 5. Massgebende Bauteile zur Festlegung des Zustands-Quotienten für Mietverhältnisse sind die komfortbeeinflussenden Elemente wie Fenster, Elektrostark- und Schwachstromanlagen, Wärmeverteilung, Lüftungsverteilung, Sanitäranlagen, Innenausbausubstanz, Innenausbauoberflächen und die Ausstattung.
Der Mietflächen-Quotient (QM) wird für alle Nutzungen aus dem Verhältnis zwischen Hauptnutzflächen der spezifischen Mietfläche und der Hauptnutzflächen des gesamten Gebäudes (HNFMF / HNFGEB) errechnet.
Der Raumqualitätsfaktor (FR) für Vollmiete inkl. lose Ausstattung gemäss Anhang 1 wird wie folgt festgelegt:
- 0.25 bei Lager- und Schutzraum, Einstell- und Technikraum;
- 1.10 bei Klassenraum, Sporthalle, Aula und Bibliotheken sowie Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltung
- 1.25 bei Spezialunterrichtsräumen wie Mehrzweckraum, Unterrichtsraum für Bildnerisches Gestalten, Unterrichtsraum für Textiles Gestalten und Werken, Musikzimmer sowie Raum für Internet- und Kommunikationstechnologie;
- 1.50 bei Spezialunterrichtsräumen wie Unterrichtsraum für Naturkunde (voll ausgestattet) und Schulküche.
Der Raumqualitätsfaktor (QR) für die Kategorie Vollmiete gemäss Anhang 2 wird jeweils um 0.10 reduziert.
Der Raumqualitätsfaktor (QR) für die Kategorie Rohmiete gemäss Anhang 3 beträgt generell 0.25.