Der Kanton unterstützt die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen.
Die spezielle Förderung besteht insbesondere aus dem Führen von Sportklassen und der Regelung von Individuallösungen.
Im Rahmen der Talentförderung werden mit bewegungs- und sportbegabten Schülerinnen und Schülern von der Kommission Leistungssportförderung (kurz: Kommission) in Absprache mit den zuständigen Schulleitungen der Primarschulen und der Schulen der Sekundarstufe I und II dezentrale Individuallösungen in Form von partiellen Lektionsentlastungen und Freistellungen für Trainingslager und Wettkämpfe vereinbart.
Im Rahmen der Leistungssportförderung führt der Kanton Sportklassen auf den Sekundarstufen I und II für bewegungs- und sportbegabte Schülerinnen und Schüler, welche Leistungssport betreiben.
Im Berufsbildungsbereich engagiert er sich im Rahmen der Trägerschaft «Spitzensport und Berufsbildung», welche zum Ziel hat, Lehrverträge für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler abzuschliessen.
Der Kanton kann den Besuch ausserkantonaler Sportklassen unterstützen. *