Gemäss § 82e Abs. 1 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 bilden die Rektorinnen und Rektoren der Gymnasien eine Schulleitungskonferenz. Bei Co-Rektoraten vertritt 1 Rektorin oder Rektor die Schule.
Die Schulleitungskonferenz untersteht der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Dienststelle BMH.
Ihre Aufgaben richten sich nach § 82e Abs. 2 Bildungsgesetz.
Ihr obliegen zudem insbesondere folgende Aufgaben:
- die Weiterentwicklung der Gymnasien in pädagogischen und betrieblichen Belangen;
- die Koordination der Klassen- und Kursbildung;
- die Koordination der Lehrpläne und des Unterrichtsbetriebs;
- die Koordination der Beurlaubungspraxis für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer;
- die Festlegung der Termine sowie die Koordination und Durchführung der Abschlussprüfungen;
- die Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über die Ausbildungen an den Gymnasien (Maturitätsschule und Fachmittelschule);
- der Erlass verbindlicher Weisungen;
- der Erlass einer Geschäftsordnung;
- die Delegation in verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen im Bildungsbereich.
Sie kann bei Bedarf Fachgruppen einsetzen.
Sie kann für pädagogische und betriebliche Koordinationsfragen Sitzungen ohne die Beteiligung der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Dienststelle BMH abhalten.