Die vorliegende Verordnung regelt die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura (bilingualer Bildungsgang).
Sie findet Anwendung auf das 1. und 2. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs am Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen.
Sie findet ebenfalls Anwendung auf die deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn und der anderen deutschsprachigen Mitgliedkantone des Regionalen Schulabkommens vom 19. August 2008[3] über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) in Bezug auf die Aufnahme in den bilingualen Bildungsgang, die Maturaarbeit und Maturitätsprüfung sowie das Maturitätszeugnis.
Sie ergänzt die in den beiden Kantonen bestehenden Rechtsgrundlagen und die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy (Vereinbarung). Sie geniesst Vorrang vor den allgemeinen kantonalen Rechtsgrundlagen, insbesondere bei abweichenden Regelungen.
Für die restliche Ausbildungszeit, insbesondere das 3. und 4. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs, kommt das Règlement du 10 juillet 2017 concernant l'organisation des études de la filière gymnasiale bilingue commune au «Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein» à Laufon et au Lycée cantonal à Porrentruy Bâle-Campagne et Jura (Règlement) zur Anwendung. Ausgenommen sind Wiederholungen in einer anderen Klasse am Gymnasium Laufental-Thierstein. Diese richten sich nach der Verordnung vom 11. Juni 2013[4] über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung).