Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten fachlich selbständig.
Sie entscheiden über die zur Beratung notwendigen psychologischen Abklärungen und Methoden.
Die Inanspruchnahme schulpsychologischer Leistungen ist in der Regel freiwillig und kostenlos. *
Die Anmeldung einer Schülerin oder eines Schülers erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, mit deren Einwilligung durch die Lehrperson oder Dritte.
Bei angeordneten Abklärungen erfolgt die Anmeldung durch das Amt für Volksschulen *
Urteilsfähige Jugendliche können sich auch selbst anmelden.
Über den Umgang mit persönlichen Daten gelten die kantonalen Bestimmungen des Datenschutzes.