Dieses Gesetz regelt die Organisation der schulgesundheitlichen Untersuchungen und die Aufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte an den Schulen.
Es bezweckt eine möglichst frühe Erkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler und die Schaffung einer für das Lernen günstigen Umgebung in der Schule.