Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich der Sonderpädagogik zusammen mit dem Ziel, den in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft[2], in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule[3] und im Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen[4] statuierten Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere
- legen sie das Grundangebot fest, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert,
- fördern sie die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in der Regelschule,
- verpflichten sie sich zur Anwendung gemeinsamer Instrumente.