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Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft

Vom 16.03.2021 (Stand 01.08.2021)

Präambel

Die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft,

vertreten durch ihre zuständigen Regierungsräte,

schliessen folgenden Vertrag:[1]

Anhänge

Art. 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009[2]) die Abgeltung des Kantons Solothurn für Schulbesuche von Schülerinnen und Schülern aus Dornach, welche die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft besuchen.

Art. 2 Kantonsbeitrag

In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 2009 leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler und pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA-Tarif entspricht 85 % der Vollkosten.

Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet.

Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach Art. 11 RSA 2009.

Art. 3 Übertritt und Rechtspflege

Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, der Sekundarschulkreise Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.

Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.

Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft.

Art. 4 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen.

Während der 5-jährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren per 31. Juli schriftlich gekündigt werden.

Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden.

Egress

GS 2021.072

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.03.2021 01.08.2021 Erlass Erstfassung GS 2021.072

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 16.03.2021 01.08.2021 Erstfassung GS 2021.072
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