Die Vereinbarung bezweckt:
- die Kantone an der Finanzierung ausseruniversitärer Bildungsanstalten (Schulen) zu beteiligen
- den Zugang zu diesen Schulen nach Möglichkeit sicherzustellen
- die Gleichstellung der Studierenden und der Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Vereinbarungskantone zu gewährleisten.