Die Vereinbarung regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (exkl. Universitäten und Fachhochschulen):
- den interkantonalen Zugang,
- die Stellung der Studierenden,
- die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachschulen leisten.
Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft oder Mitfinanzierung von Fachschulen oder höhere als die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Abgeltungen für den Fachschulbesuch regeln, gehen dieser Vereinbarung vor.