Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten des interkantonalen bilingualen gymnasialen Klassenzuges (bilingualer Bildungsgang genannt), der von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Jura (Vereinbarungskantone) an den Standorten Laufen und Porrentruy geführt wird.
Der bilinguale Bildungsgang vermittelt sprachorientierten Schülerinnen und Schülern vertiefte Fertigkeiten in der Zweitsprache und ermöglicht ihnen eine 4-jährige 2-sprachige Gymnasialbildung in Deutsch und Französisch.