Die Vereinbarung regelt in Ergänzung zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel (nachfolgend: Universitätsvertrag) den Umgang mit den von der Universität genutzten Liegenschaften, namentlich:
- das Mietmodell und die Festlegung der Mietabgeltung für Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons;
- den Grundausbau sowie den Mietausbau der Universität in Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons;
- die Investitionen in Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons;
- die Neuinvestitionen der Universität;
- die Einmietung der Universität in Drittliegenschaften und Investitionsobjekten eines Vertragskantons;
- die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Zusammensetzung und Organisation des Immobiliengremiums.
Die Liegenschaften der Einwohnergemeinde der Stadt Basel werden den Liegenschaften eines Vertragskantons gleichgestellt und von dieser Vereinbarung ebenfalls erfasst.