Der Kanton Basel-Landschaft überträgt aprentas die Führung einer Berufsfachschule für Lernende in Berufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
684.12
Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung einer Berufsfachschule
Präambel
Art. 1 Zweck
Art. 2 Bildungsangebot
aprentas ist mit der Führung
- einer Berufsfachschule für Lernende in Berufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie inkl. Berufsmaturität sowie
- von Angeboten der berufsorientierten Weiterbildung und der höheren Berufsbildung gemäss Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung und kantonaler Bildungsgesetzgebung beauftragt.
Art. 3 Leistungsauftrag
Der zwischen der Bildungs-, Kultur-und Sportdirektion und aprentas abgeschlossene Leistungsauftrag bezeichnet die von der Schule zu erbringenden Leistungen und regelt deren Abgeltung.
Art. 4 Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf das Schuljahresende gekündigt werden.
Ausbildungen, die im Zeitpunkt der Kündigung andauern bzw. begonnen haben, können ordnungsgemäss beendet werden.
Die Vertragsparteien bleiben für diesen Zeitraum gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages gegenseitig leistungsverpflichtet.
Art. 5 Schlussbestimmungen
Der Vertrag vom 19./20. Dezember 2007[3] zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und aprentas betreffend Führung einer Berufsschule (Vertrag aprentas) wird aufgehoben.
Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2014 in Kraft.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 03.07.2014 | 01.07.2014 | Erlass | Erstfassung | GS 2014.076 |
Änderungstabelle - Nach Paragraf
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 03.07.2014 | 01.07.2014 | Erstfassung | GS 2014.076 |