Die Aufsichtskommission der kantonalen Ausbildungsstätten für Berufe im Gesundheitswesen (kurz: Aufsichtskommission der Berufsschule für Pflege) besteht aus 7-11 Mitgliedern, die auf Antrag der Direktion vom Regierungsrat gewählt werden. *
Die Aufsichtskommission der Berufsschule für Pflege besteht aus Vertretern und Vertreterinnen der Direktion, den Ausbildungsstationen, sowie aus Fachleuten aus dem beruflichen und pädagogischen Bereich.
Die Aufsichtskommission der Berufsschule für Pflege konstituiert sich selbst. Sie kann Aufgaben an Ausschüsse delegieren.
Der Rektor oder die Rektorin, die Programmleiter oder die Programmleiterinnen und ein Vertreter oder eine Vertreterin der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Aufsichtskommission der Berufsschule für Pflege teil.
Es können weitere Fachleute beigezogen werden.